Das neue Gesundheitsgesetz, das am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist, sieht Folgendes vor:
Es wurde eine Konsultativkommission "Passivrauchen" eingesetzt, welche die Einführung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen und das Werbeverbot für Tabak vereinfachen soll.
Bei Fragen oder bei Nichteinhaltung des Gesetzes wenden Sie sich an:
Konsultativkommission "Passivrauchen"
Dienststelle für Gesundheitswesen
Av. du Midi 7
1950 Sitten
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen